Reloadable als Sachbezug

Wiederaufladbare Tankgutscheine für Mitarbeitende

Die Vorteile der Aral SuperCard Reloadable

Mit der Aral SuperCard Reloadable erwerben Sie eine wiederaufladbare Gutscheinkarte, über die Sie frei bestimmen können. Über unser Portal haben Sie die Möglichkeit, alles rund um die wiederaufladbaren Tankgutscheine für Mitarbeitende zu verwalten. Volle Kontrolle über:

  • Mitarbeitendenverwaltung - ganz individuell
  • Flexible Aufladeregeln - Ihr Business bestimmt
  • Jederzeit Überblick zu allen Rechnung und Ihrer Bestellhistorie

Die personalisierte Gutscheinkarte ist deutschlandweit an allen Aral Tankstellen für die Bereiche Einkaufen und Tanken, Tanken und Waschen einlösbar.

Zum Reloadable-Portal

Informationen zum steuerfreien Sachbezug

  • Eine über den Arbeitslohn hinaus zusätzliche Leistung an den Arbeitnehmenden oder sogenannter geldwerter Vorteil
  • Ein steuerfreier Sachbezug beinhaltet keinen direkten betrieblichen Nutzen, aber wird aus betrieblicher Veranlassung gestellt
  • Die Freigrenze der Abgabenfreiheit für Arbeitgebende und Arbeitnehmende liegt bei 50 Euro pro Arbeitnehmer & Monat
  • Im § 8 EStG verankert und festgelegt

Sachzuwendungen wie Tankgutscheine sind für das Unternehmen, sowie den Mitarbeitenden gleichermaßen profitabel. Für Arbeitnehmende ist der steuerfreie Sachbezug — solange die Freigrenze von 50 Euro pro Monat nicht überschritten wird — abgabefrei. Für Arbeitgebende selbst sind sowohl die jeweiligen Sachbezüge, als auch die damit verbundene Abgabelast immer als Betriebsausgabe absetzbar.

Neben dem allseits bekannten Fahrtkostenzuschuss — welcher nicht abgabefrei ist — können Sie monatlich Tankgutscheine für Mitarbeitende ausstellen und sie in dieser Form mit bis zu 600 Euro im Jahr zusätzlich unterstützen. Dies ist einer der beliebtesten steuerfreien Sachbezüge, der Mitarbeitenden von ihren Unternehmen angeboten wird.

Selbstverständlich sollte der Freibetrag von monatlich 50 Euro auch hier nicht überschritten werden. Allerdings haben Ihre Mitarbeitenden die Möglichkeit, die monatlichen Beträge der Aral SuperCard Reloadable anzusammeln und erst später einzulösen. Das relevante Datum ist in diesem Fall nicht das Einlös- sondern das Zuflussdatum, so schreibt es das Zuflussprinzip vor. Das Zuflussdatum ist das Datum, an dem der Tankgutschein an den Mitarbeitenden ausgestellt wurde.

Aufgrund des Zuflussprinzips eignet sich die Aral SuperCard Reloadable ideal, um die Vorteile des steuerfreien Sachbezugs optimal und effizient zu nutzen. Im Portal der Aral SuperCard Reloadable können Sie einmalige, sowie regelmäßige Aufladeregeln für die Tankgutscheine festlegen — beispielsweise, um Ihre Mitarbeitenden monatlich mit einer kleinen Aufmerksamkeit zu versorgen, die für Sie und Ihre Mitarbeitenden unter Umständen günstiger ist, als eine einfache Gehaltserhöhung.

Ebenfalls können einmalige Aufladeregeln angelegt werden, um einen Anreiz in Hinblick auf ein bestimmtes Ziel zu schaffen — oder auch, um einfach mal „Danke“ für erbrachte Leistungen zu sagen. Sie haben also jede Menge Möglichkeiten, um Aufladungsrhytmen festzulegen.

  • Der Maximalbetrag von 50 Euro pro Mitarbeitende/Monat darf nicht überschritten werden. Wichtig: Der Restbetrag aus einer nicht völlig ausgeschöpften Freigrenze darf nicht in den nächsten Monat übertragen werden.
  • Eine Barauszahlung darf nicht erfolgen — auch keine Auszahlung von Restbeträgen.
  • Der Tankgutschein darf keinen Bestandteil des ohnehin geschuldeten Arbeitslohns ersetzen.
  • Dokumentationspflicht beachten bzw. den Antrag zur Erleichterung beim Finanzamt stellen, damit Sachbezüge nicht im Lohnkonto dokumentiert werden müssen.
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