Steuerfreier Sachbezug

Erhalten Sie hier alle wichtigen Informationen zum Thema steuerfreier Sachbezug

Was sind Sachbezüge?

Der Begriff "Sachbezug" bezieht sich auf Leistungen, die Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden gewähren, die einen geldwerten Vorteil darstellen, aber nicht direkt als Lohnzahlungen erfolgen. Stattdessen werden der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer Sachleistungen zur Verfügung gestellt.

Diese Sachleistungen können unterschiedlicher Natur sein und beispielsweise darin bestehen, dass Waren, Dienstleistungen oder auch Sachgüter zu vergünstigten Konditionen oder sogar kostenfrei ausgegeben werden können. Das klassische Beispiel ist der Dienstwagen, der zum privaten Gebrauch überlassen wird. Doch Kost und Logis, Arbeitskleidung, Warengutscheine, Aktienoptionen und vieles mehr kann ebenfalls als Sachbezug genutzt werden und lässt sich somit ausgezeichnet als Motivation für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzen.

Vorteile von Sachbezügen

Mit einem Sachbezug unterstützen Sie nicht nur Ihr Team, sondern profitieren auch selbst. Zum einen müssen Sie auf einen geldwerten Vorteil keine Beiträge für die Sozialversicherung abführen, zum anderen können Sie deutlich an Steuern sparen und die jeweilige Leistung zumindest in Teilen absetzen. Außerdem ist es möglich, sich die Umsatzsteuer erstatten zu lassen.

Darüber hinaus können Sie sich auch für eine pauschale Versteuerung entscheiden und damit Ihre Mitarbeitenden zusätzlich entlasten. Apropos: Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen den Sachbezug steuerlich angeben, da er in der Lohnabrechnung den Bruttolohn erhöht. Dadurch würden für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine erhöhte Lohnsteuer sowie gesteigerte Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Eine Möglichkeit, diese zusätzlichen Kosten zu vermeiden, ist der steuerfreie Sachbezug.

Was ist der steuerfreie Sachbezug?

Als steuerfreie Sachbezüge gelten jene Zuwendungen, die einen bestimmten geldlichen Wert nicht überschreiten. Die sogenannte Freigrenze des steuerfreien Sachbezugs liegt seit dem 1. Januar 2022 bei 50 Euro (bis dahin waren es 44 Euro) pro Monat. Nicht zu verwechseln sind Freibetrag und Freigrenze: Beim Freibetrag wird nur der Teil der Kosten versteuert, der ein bestimmtes Limit überschreitet. Bei der Freigrenze hingegen fallen Steuern für die gesamte Summe an, sobald diese den angesetzten Grenzwert übersteigt. Bis zum Grenzwert von 50 Euro ist ein steuerfreier Sachbezug deshalb abgabefrei.

Für Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ist es natürlich dennoch problemlos möglich, die Umsatzsteuer der Zuwendungen erstattet zu bekommen und den Sachbezug inklusive der damit verbundenen Abgabenlast als Betriebsausgabe abzusetzen. Einen deutlich größeren Vorteil erhalten Ihre Teammitglieder bei der steuerfreien Variante im Gegensatz zum „normalen“ Sachbezug: Sachbezüge bis 50 Euro sind lohnsteuerfrei und müssen dementsprechend nicht geltend gemacht werden. Damit sind steuerfreie Sachbezüge für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oft eine vorteilhaftere Wahl als Zuschüsse wie Zuschläge für Fahrtkosten und ähnliches.

Wie sehen Ihre Steuervorteile aus?

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Tankgutscheine bis 50 Euro als Beispiel für steuerfreien Sachbezug

Stichwort Fahrtkostenzuschuss: Eine bessere Alternative dazu stellt für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Tankgutschein dar, sofern dieser als Sachbezug die Grenze von 50 Euro nicht überschreitet und somit steuerfrei ist. Für Arbeitnehmende bietet der Sachbezug einen praktischen Mehrwert und sie können ihre Gutscheine flexibel einsetzen.

Doch auch Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber bringt das Vorteile: Der Tankgutschein ist vollumfassend absetzbar. Durch den Tankgutschein gewährleisten Sie die Mobilität Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und dank der 2022 erhöhten Freigrenze können Sie zusätzliche Tankfüllungen garantieren.

Ab wann gilt ein Tankgutschein als steuerfreier Sachbezug:

Damit der Tankgutschein als steuerfrei gilt, muss der Gutschein allerdings einige Voraussetzungen erfüllen: So dürfen beispielsweise Restbeträge aus einer nicht völlig ausgeschöpften Freigrenze nicht in den nächsten Monat übertragen werden. Auch die Barauszahlung von Restbeträgen (oder des gesamten Guthabens) sind nicht erlaubt. Des Weiteren darf der Tankgutschein nur zum Bezug von einer limitierten Auswahl an Produkten und Services befähigen.

Die Aral SuperCard Reloadable als steuerfreier Sachbezug

Die Aral SuperCard Reloadable ist der optimale steuerfreie Sachbezug für Ihre Mitarbeitenden: Die aufladbare Gutscheinkarte ist an jeder Aral Tankstelle und somit im größten Tankstellennetz in ganz Deutschland einsetzbar. Durch die günstige Lage jedes einzelnen Standorts erhöht sich die Flexibilität der Kartennutzung – zumal die Aral SuperCard Reloadable sowohl für die Bereiche "Tanken", "Einkaufen und Tanken" als auch "Waschen" und "Lunch" einlösbar ist.

Mit wie viel Guthaben die Karte beladen werden soll, ist frei wählbar. Sie können auch die Regeln zum Wiederaufladen selbst festlegen und jederzeit völlig unkompliziert anpassen. Die Verwaltung der Aral SuperCard Reloadable erfolgt über ein praktisches Online-Portal. Hier erhalten Sie auch einen ständigen Überblick über Ihre Bestellhistorie sowie sämtliche Rechnungen. Diese bekommen Sie von uns übrigens ganz automatisch digital für jede durchgeführte Aufladung.

Sie allein haben die volle Kontrolle über die Aral SuperCard Reloadable Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese können über ihren Aral SuperCard Reloadable Login lediglich das aktuelle Guthaben ihrer Karte einsehen sowie getätigte Transaktionen nachvollziehen.

Tankgutschein im einzigartigen Firmendesign

Sie können Ihre Firma direkt mit Aral und der SuperCard Reloadable verknüpfen, indem Sie sie im Co-Brand Generator nach Ihren Vorstellungen gestalten: beispielsweise im Design oder mit dem Logo Ihrer Firma. Oder Sie werden noch persönlicher und erstellen individualisierte Gutscheinkarten für jedes Teammitglied. Selbstverständlich können Sie auch auf die diversen Standardmotive zurückgreifen und so die Beschaffung der Tankgutscheine noch weiter vereinfachen. Einfach wird es jedoch schon allein dadurch, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine wiederaufladbare Karte erhalten und Sie so nicht jeden Monat eine neue Aral SuperCard Reloadable verteilen müssen.

Starten Sie jetzt mit der Motivation Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Da die Aral SuperCard Reloadable nicht nur vielseitig einsetzbar und praktisch, sondern auch individuell bestückbar ist, eignet sie sich hervorragend als steuerfreier Sachbezug – und damit als gutes Instrument zur Motivation und Ausstattung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Starten Sie jetzt mit der Anmeldung und profitieren Sie von der Aral SuperCard Reloadable und dem Tankgutschein als steuerfreien Sachbezug.

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