Tankgutscheine für Mitarbeiter
Aral SuperCard Gutscheine als steuerfreier Sachbezug
Lassen Sie Ihren Mitarbeitern ein steuerfreies Extra zukommen.
Die Aral SuperCard entspricht auch den neuen gesetzlichen Anforderungen für den steuerfreien Sachbezug.
Definition
- Leistung an den Arbeitnehmer, zusätzlich zum Arbeitslohn
- Ohne direkten betrieblichen Nutzen, aber aus betrieblicher Veranlassung
- Freigrenze für Abgabenfreiheit für Unternehmen und Arbeitnehmer liegt bei 50 Euro (vorher 44 Euro) pro Arbeitnehmer pro Monat
- Im § 8 EStG verankert und festgelegt
Warum Sachbezüge?
Sachzuwendungen sind für das Unternehmen sowie den Mitarbeiter gleichermaßen profitabel. Für Arbeitnehmer ist der steuerfreie Sachbezug — solange die Freigrenze von 50 Euro (vorher 44 Euro) pro Monat nicht überschritten wird — abgabefrei. Für den Arbeitgeber selbst sind sowohl die jeweiligen Sachbezüge als auch die damit verbundene Abgabelast immer als Betriebsausgabe absetzbar.
Tankgutschein als steuerfreier Sachbezug
Neben dem allseits bekannten Fahrtkostenzuschuss — welcher nicht abgabefrei ist — können Sie Ihren Arbeitnehmern monatlich Tankgutscheine ausstellen und sie in dieser Form mit bis zu 600 Euro (vorher 528 Euro) zusätzlich im Jahr unterstützen. Dies ist einer der beliebtesten steuerfreien Sachbezüge, der Mitarbeitern von ihren Unternehmen angeboten wird.
Selbstverständlich sollte der Freibetrag von monatlich 50 Euro (vorher 44 Euro) auch hier nicht überschritten werden. Allerdings hat Ihr Mitarbeiter die Möglichkeit die monatlichen Tankgutscheine anzusammeln und erst später einzulösen, solange die Gutscheinkarten jeweils zum richtigen Zeitpunkt ausgestellt worden sind. Das relevante Datum ist nämlich nicht das Einlös- sondern das Zuflussdatum, so schreibt es das Zuflussprinzip vor. Das Zuflussdatum ist das Datum, an dem die Gutscheinkarte an den Mitarbeiter ausgestellt wurde.
Anwendungsmöglichkeiten
So können sie die Tankgutscheine nutzen um ihre Mitarbeiter monatlich mit einer kleinen Aufmerksamkeit zu versorgen, die für Sie sowie für Ihren Mitarbeiter unter Umständen günstiger ist als eine Gehaltserhöhung. Ebenfalls kann der steuerfreie Sachbezug genutzt werden um einen Anreiz bei Ihren Mitarbeiter zu schaffen ein bestimmtes Ziel zu erreichen — oder auch um einfach mal Danke zu sagen für erbrachte Leistungen.
Die Aral SuperCard als steuerfreier Sachbezug
Lassen Sie Ihren Mitarbeitenden ein steuerfreies Extra zukommen. Die Aral SuperCard und die Aral SuperCard Reloadable entspricht auch den neuen gesetzlichen Anforderungen für den steuerfreien Sachbezug.
- Steigerung der Mitarbeitermotivation und -bindung
- Ertragssteigerung durch engagierte Mitarbeitende
- Kostenersparnis durch Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfreiheit
- Einfache und unbürokratische Handhabung
- Individualisierte Tankgutscheine für Mitarbeitende sind auch mit Ihrem Firmenlogo möglich - nutzen Sie dafür einfach den Co-Brand-Generator.
Mehr zu den neuen Bestimmungen und Gesetzesänderungen können Sie hier in Erfahrung bringen.
Was Sie beachten müssen
- Maximalbetrag von 50 Euro (vorher 44 Euro) pro Arbeitnehmer/Monat darf nicht überschritten werden. Wichtig: Der Restbetrag aus einer nicht völlig ausgeschöpften Freigrenze darf nicht in den nächsten Monat übertragen werden.
- Eine Barauszahlung darf nicht möglich sein — auch keine Auszahlung von Restbeträgen.
- Gutschein darf keinen Bestandteil des ohnehin geschuldeten Arbeitslohns ersetzen.
- Gutschein darf ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen in einem limitierten Netz und/oder für eine limitierte Produktpalette befähigen
- Dokumentationspflicht beachten bzw. Antrag zur Erleichterung beim Finanzamt stellen, damit Sachbezüge nicht im Lohnkonto dokumentiert werden müssen.