Vorteile für Ihre Mandanten
50 Euro Steuervorteil für Ihre Mandanten mit der Aral SuperCard Reloadable
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Die ideale Gutschein für Ihre Mandanten
Bieten Sie Ihren Klienten neue lohnsteuerfreie Alternativen: Während noch vor einigen Jahrzehnten die Bewerbenden die Unternehmen von sich überzeugen mussten, liegt die Bringschuld aufgrund der Fachkräfteknappheit heutzutage bei den Arbeitgebern. Nur wer seinen Angestellten ein breites Leistungspaket bieten kann, hat bei der Mitarbeitergewinnung gute Chancen.
Das deutsche Steuerrecht bietet den Unternehmen dabei zwei spannende Optionen: zum einen den steuerfreien Sachbezug und zum anderen den zusätzlichen Essenszuschuss. Für viele Unternehmen, und vor allem für Sie als Experte in diesem Bereich, ist dieses Thema nicht neu. Dennoch schöpft ein Großteil der Arbeitgeber das Potenzial dieser Form der Lohnoptimierung nicht voll aus - obwohl die Höhe des steuerfreien Sachbezugs zum 1. Januar 2022 von 44 Euro auf 50 Euro pro Monat angehoben wurde.
Beraten Sie Ihre Mandanten und profitieren Sie gleichzeitig von Sonderkonditionen.
Die Vorteile auf einen Blick
Aral SuperCard Reloadable - perfekt für den steuerfreien Sachbezug
Die Aral SuperCard Reloadable ist eine wiederaufladbare Gutscheinkarte, über die Ihre Mandanten frei bestimmen können. Die Gutscheinkarte ist in vier unterschiedlichen Varianten erhältlich und lässt sich ganz einfach über das Reloadable-Portal verwalten.
Ihre Mandanten können ihren Mitarbeitern mit den wiederaufladbaren Gutscheinkarten von Aral einen monatlichen steuerfreien Sachbezug in Höhe von maximal 50 Euro ermöglichen. Mit diesem Give-away werden die Mitarbeiter dadurch mit bis zu 600 Euro jährlich unterstützt. Dies ist dadurch gewährleistet, dass die Aral Gutscheinkarten ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen in einem limitierten Netz sowie für eine limitierte Produktpalette berechtigen. Damit erfüllen sie die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG).

Die Vorteile der Aral SuperCard Reloadable
- Flexibel monatlich aufladbar: Ihre Klienten bestimmen den Turnus und automatisch wird den Mitarbeitenden der Betrag auf die Gutscheinkarte gebucht
- Jeder Mitarbeiter erhält einmalig eine personalisierte Karte - das bedeutet weniger Verwaltungsaufwand für Ihre Mandanten, da sie nicht jeden Monat erneut Karten verteilen müssen
- Im Online-Portal der Aral SuperCard Reloadable können Ihre Klienten die Karte jedes einzelnen Mitarbeiters einfach und übersichtlich verwalten
- Pro Durchführung einer Aufladeregel gibt es von uns eine digitale Rechnung – das erspart Ihren Mandanten lästige und kleinteilige Bürokratie
Unsere Kartentypen

Die Aral SuperCard Einkaufen & Tanken
- Einkaufsgutschein und Tankgutschein in einem, einlösbar für Aral Kraft- und Schmierstoffe, Shopware, Autowäschen, PetitBistro und REWE To Go
- Deutschlandweit an allen Aral Tankstellen gültig
- Guthaben: Wiederaufladbar
- Gutschein 36 Monate gültig ab der letzten Aufladung

Die Aral SuperCard Tanken
- Ein reiner Tankgutschein
- Einlösbar für Aral Kraftstoffe
- Deutschlandweit an allen Aral Tankstellen gültig
- Guthaben: Wiederaufladbar
- Gutschein 36 Monate gültig ab der letzten Aufladung

Die Aral SuperCard Waschen
- Gutschein für alle Aral Autowäschen
- Deutschlandweit an allen Aral Tankstellen gültig
- Guthaben: Wiederaufladbar
- Gutschein 36 Monate gültig ab der letzten Aufladung

Die Aral SuperCard Lunch
- Der Gutschein für alle PetitBistros oder REWE To Gos an Aral Tankstellen
- Deutschlandweit an allen Aral Tankstellen gültig
- Perfekt auch für Nicht-Autofahrer
- Guthaben: Wiederaufladbar
- Gutschein 36 Monate gültig ab der letzten Aufladung
Zusätzlicher Essenszuschuss mit der Aral SuperCard Reloadable Lunch
Neben dem steuerfreien Sachbezug in Höhe von 50 Euro hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, das Gehalt der Mitarbeiter durch einen täglichen lohnsteuerfreien Essenszuschuss zu optimieren. Konkret kann hier von bis zu 6,67 Euro pro Tag gefördert werden. Dabei müssen Ihre Mandanten lediglich die Förderung in Höhe des Sachbezugs versteuern – seit 2022 sind das 3,57 Euro. Der restliche Förderbetrag in Höhe von 3,10 Euro ist steuerfrei.
Dieser Steuervorteil lässt sich ganz einfach mit der Aral SuperCard Reloadable Lunch – dem wiederaufladbaren Gutschein – umsetzen. So können die Mitarbeiter Ihrer Mandanten einfach und regelmäßig vom Essenszuschuss profitieren. Auf Grund der frei bestimmbaren Aufladeregel der SuperCard Reloadable, kann der monatliche Betrag auf die Arbeitstage pro Monat heruntergerechnet werden. Bei 21 Arbeitstagen entspricht der Zuschuss demnach 140,07 Euro im Monat.
Empfehlen Sie Ihren Mandanten deshalb jetzt das volle Angebot zur Lohnoptimierung von Aral.

Jetzt registrieren, Partnerschaft beantragen und von unseren exklusiven Sonderkonditionen profitieren
Im Rahmen unseres Serviceangebots zum steuerfreien Sachbezug bieten wir Ihnen exklusive Sonderkonditionen an. Entdecken Sie jetzt das gesamte Vorteilspaket für Ihre Kanzlei und erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten der Aral SuperCard Reloadable. Füllen Sie dazu einfach das untenstehende Formular aus.