Wenn Sie in der Vergangenheit bereits unsere Aral Gutscheine im Papierformat bestellt haben, nehmen Sie einfach Kontakt mit dem Aral SuperCard Service unter der Rufnummer 0234 / 38877599 auf, um Ihr Online-Bestellkonto einzurichten.
Auf der Seite Neukunde finden Sie eine Erklärung aller Schritte, um ein Online-Bestellkonto einzurichten.
Im Geschäftskundenbereich steht Ihnen die Bestellung auf Rechnung zur Verfügung.
Zur Sicherheit werden Aral SuperCards wertfrei geliefert. Wenn Sie Ihre Aral SuperCards per Post erhalten haben, müssen Sie diese zunächst aktivieren. Die Aktivierung können Sie unter "Meine Bestellungen" durchführen.
Jetzt aktivieren
Zur Aktivierung einzelner Karten und Bestellungen gehen Sie bitte wie folgt vor:
Jetzt können Ihre Aral SuperCard(s) an allen Aral Tankstellen in Deutschland bargeldlos zur Zahlung eingesetzt werden.
Alle Preise inkl. aller Gebühren und Versandkosten finden Sie in unserer Preisliste.
Um ein bestehendes Aral SuperCard Konto inkl. der persönlichen Stammdaten zu löschen, verwenden Sie bitte unser Kontaktformular mit dem Betreff "Personenbezogene Daten löschen", um eine vollständige Löschung Ihrer Daten zu beantragen. Sobald Ihre Daten erfolgreich gelöscht wurden, wird einmalig eine Bestätigungsmail an die bei uns hinterlegte Email-Adresse versendet.
Die BP Europa SE hat sich entschieden das Gutscheinkartengeschäft an die B2Mobility GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der BP Europa SE, zu übertragen. Der Grund hierfür ist die sogenannte Zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2), die in Deutschland im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) verankert ist. Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Vorgaben zählen Aral SuperCards zu E-Geld Produkten. E-Geld bezieht sich hierbei auf Zahlungskarten mit Guthabenbasis, welche nur von lizensierten E-Geld Instituten unter Aufsicht der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) herausgegeben werden dürfen. Daher hat die B2Mobility GmbH bereits eine Erlaubnis als E-Geld-Institut bei der BaFin beantragt, sodass die B2Mobility als zukünftig zugelassenes E-Geld-Institut Aral SuperCards wie gewohnt herausgeben kann.
E-Geld steht hier für elektronisches Geld. In diesem Fall bezieht sich E-Geld auf Zahlungskarten mit Guthabenbasis (pre-paid). Aral SuperCards sind somit Zahlungskarten auf denen ein monetärer Wert (Guthaben) elektronisch gespeichert wird und damit bezahlt werden kann. Infolgedessen können Aral SuperCards ab dem 01.07.2019 erst dann aktiviert werden, wenn der entsprechende Betrag bereits bezahlt wurde.
Für weitere Informationen siehe Frage: "Warum ist die B2Mobility GmbH ab dem 01.07.2019 Herausgeberin der Aral SuperCard?"
Den Link zur Aktivierung Ihrer Aral SuperCards erhalten Sie umgehend, sobald wir Ihre Zahlung des Rechnungsbetrags vollständig erhalten haben.
Ja, B2B-Kunden müssen die Stammdaten in ihren Systemen ändern. Die Stammdaten der B2M lauten wie folgt:
B2Mobility GmbH
Wittener Straße 45
44789 Bochum
HRB 16999 Handelsregister
Deutsche Steuernummer: 27/151/01346
Deutsche USt. ID: DE316163295
Ab dem 01.07.2019 können Aral SuperCards nur noch per Rechnung bezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass erst nach vollständig eingegangener Zahlung der Aktivierungscode zugesendet werden kann.
Ja, Ihre vor dem 01.07.2019 gekaufte Aral SuperCard verliert nicht ihre Gültigkeit und kann weiterhin wie gewohnt eingesetzt werden.
Das Leistungsspektrum von Aral SuperCards ändert sich ab dem 01.07.2019 nicht und Sie können Ihre Aral SuperCard wie gewohnt nutzen.
Ja, die AGBs ändern sich für alle ab dem 01.07.2019 erworbenen Aral SuperCards. Sie finden diese auf folgender Internetseite: https://business.aral-supercard.de/agb/
Aral SuperCards, die vor dem 01.07.2019 gekauft wurden, bleiben von den Änderungen der AGBs unberührt.
Ja, Sie können weiterhin über den Webshop www.aral-supercard.de Aral SuperCards bis maximal 500,- Euro erwerben.
Des Weiteren möchten wir Sie auf unsere „Aral SuperCard B2B Reloadable“ aufmerksam machen, welche bis zu 1.000,- Euro aufgeladen werden kann. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:
„Was sind wiederaufladbare Aral SuperCards?“
Aufgrund der anonymen Ausgabe von Aral SuperCards, können Aral SuperCards nur noch bis maximal 100,- Euro je Kunde, Bezahlvorgang und Monat verkauft werden. Anonym bedeutet in diesem Fall, dass der Kunde keinen Know-Your-Customer (KYC) Prozess durchlaufen muss. Der KYC-Prozess enthält die Erhebung und Dokumentation der Identitätsdaten über eine Personalausweiskopie und die Überprüfung der Ausweisdaten u.a. gegen Sanktions- und Geldwäschedatenbanken.
Für weitere Informationen zu den neuen gesetzlichen Vorgaben siehe Frage „Warum ist ab dem 01.07.2019 die B2Mobility GmbH Herausgeberin der Aral SuperCard?“.
KYC steht für Know-Your-Customer und bezieht sich auf die geldwäscherechtliche Überprüfung des Kunden. Dieser Prozess umfasst unter anderem die Erhebung und Dokumentation der Identitätsdaten über eine Personalausweiskopie und die Überprüfung der Ausweisdaten u.a. gegen Sanktions- und Geldwäschedatenbanken. Dieser Service wird von der B2Mobilty übernommen.
Die Höhe der möglichen Aufladung ist abhängig davon, ob ein Geschäftskunde oder Privatkunde die Aral SuperCard erwirbt und auflädt.
Aral SuperCard | Geschäftskunde | Privatkunde |
Open Value – Aufladung an der Tankstelle | 100,- Euro | 100,- Euro |
Open Value – Aufladung Webshop | 500,- Euro | 100,- Euro |
Aral SuperCard Reloadable (Verkauf und Aufladung nur über Webshop möglich) | 1.000,- Euro | Nicht möglich |
Die „Aral SuperCard Sachbezug“ ist nicht von den Änderungen betroffen und kann wie gewohnt erworben werden.
Die „Aral SuperCard B2B Reloadable“ ist eine wiederaufladbare Aral SuperCard, die bis zu maximal 1.000,- Euro wieder aufgeladen werden kann. Zusätzlich wird die „Aral SuperCard B2B Reloadable“ durch einen PIN gesichert. Weitere Informationen finden Sie hier:
Produkt | Gebühren und Versand | Beschreibung | Betrag in €** |
---|---|---|---|
Aral SuperCard B2B-Reloadable bis zu einem Maximalbetrag von 1.000 € | Handlingsgebühren | Einmalige Onboarding-Gebühr für die Ausgabe der Guthabenkarten | 12,50 € |
Aufladegebühr pro Karte/Aufladung | 0,25 € | ||
Versandkosten | Versandkosten bei Einzelversand an Kartennutzer | 2,00 € | |
Versandkosten bei Versand an Vertragspartner | 10,00 € | ||
Monatliche Servicegebühr | Monatliche Sondergebühren für die Kontoführung sind nur fällig, wenn Aral SuperCards Reloadable länger als 36 Monate nicht erneut aufgeladen wurden. In diesem Fall wird ab dem 37. Monat bis zum 60. Monat eine monatliche Servicegebühr fällig. |
0,85 € |
Die wiederaufladbaren „Aral SuperCards B2B Reloadable“ können bis zu einem Maximalbetrag von 1.000,- Euro aufgeladen werden. Jedoch kann die wiederaufladbare Aral SuperCard nur von registrierten Geschäftskunden erworben werden. Die Karte ist zusätzlich mit einem PIN geschützt, der bei der Zahlung mit der Aral SuperCard eingegeben werden muss.
Je Zahlungsvorgang können eine oder mehrere Aral SuperCards bis zu einem Maximalbetrag von 100,- Euro eingelöst werden.